Jugendschutzgesetz (Ein Nachmittag im offenen Treff)
Fallbeispiel 3: Während des Offenen Treffs entdeckt ihr einen 14-Jährigen Besucher, der im Garten des Jugendhauses raucht. Er erklärt, seine Eltern hätten ihm das Rauchen ausdrücklich erlaubt.
Zur gleichen Zeit zieht sich eine Gruppe von 18-jährigen Besuchern in den TV-Raum zurück und startet einen Film mit einer Altersfreigabe ab 16 Jahren. Ein 15-jähriger Besucher setzt sich ebenfalls dazu und möchte den Film mitschauen. Er erklärt, dass er zuhause auch Filme ab 16 Jahren schauen darf.
Währenddessen holt einer der 18-Jährigen seine Vape (E-Zigarette) aus der Tasche und möchte sie benutzen.

Fragestellung: Prüft die einzelnen Situationen anhand des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) und der Regeln eures Jugendhauses.
Geht dabei auf folgende Fragen ein:
• Welche gesetzlichen Regelungen gelten in den einzelnen Situationen?
• Was ist erlaubt und was ist nicht erlaubt?
• Wie solltet ihr in den jeweiligen Situationen als Jugendleitung handeln?
Begründet eure Antwort mithilfe der angegebenen Materialien.
(Siehe: Juleica Handbuch – Jugendschutzgesetz S.143-146)