Haftung (Der zerstörte E-Scooter)
Fallbeispiel 2: Während der Ferienspiele im Jugendhaus wirft ein Kind am Tag der Übernachtung den E-Scooter eines anderen Kindes aus dem Fenster. Der E-Scooter wird dabei zerstört. Die Eltern werfen euch ehrenamtlichen Betreuenden vor, ihr hättet eure Aufsichtspflicht verletzt und fordern Schadensersatz von euch.
Fragestellung: Wer haftet in diesem Fall und wovon hängt das ab? Erklärt.
Beachtet dabei, dass im Video wichtige Informationen fehlen, um den Fall eindeutig beurteilen zu können.
Geht dabei auch auf folgende Fragen ein:
• Schaut euch das Schaubild (Juleica Handbuch S.137) an und versucht, euren Fall darin wiederzufinden. Wer steht wo?
• Die Eltern behaupten, ihr hättet eure Aufsichtspflicht verletzt. Ihr seid überzeugt, alles richtig gemacht zu haben. Wie ist es allgemein möglich solche Anschuldigungen zu widerlegen?
• Stellt euch nun drei verschiedene Versionen dieses Abends vor: (a) Die Betreuenden machen gerade einen Rundgang durch das Jugendhaus, als es passiert. (b) Die Betreuenden sitzen seit zwei Stunden unten beim Kartenspielen, oben ist niemand. (c) Ein Betreuer sieht das Kind mit dem Scooter am offenen Fenster – und schaut weg.
Worin genau unterscheiden sich die drei Versionen? Wer muss in den drei Szenarien am Ende jeweils den Scooter zahlen und warum?
Begründet eure Antwort mithilfe der Materialien.
(Siehe: Juleica Handbuch – Haftung S. 137-140; Gutachten – Verletzung der Aufsichtspflicht - Haftung)